AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der coolmobility GmbH (B to B)

§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Verkaufsbedingungen gelten ebenfalls, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung vorbehaltlos ausführen.

  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Durchführung der Kaufverträge getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.

§2 ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS UND VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN

  1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese Unterlagen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

§3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Unsere Preise gelten ab Lager Deutschland ohne Verpackung und sonstige Kosten, sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes festgelegt wurde. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils geltenden Höhe gesondert ausgewiesen.

  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei unklarer Bonität behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.

  3. Für Transportkosten berechnen wir 20,00 Euro pro Fahrzeug; ab einer Lieferung von mehr als drei Fahrzeugen 9,50 Euro pro Fahrzeug, ab 6 Fahrzeugen sind Lieferungen innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Für Versicherung und Handling werden 1,0 % des Warenwertes berechnet.
    Für Lieferungen auf Inseln fällt ein Inselzuschlag an.
    Die Lieferkosten ins europäische Ausland können abweichen.

  4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  6. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zuverlässigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen. Bei falschen Angaben zur Kreditwürdigkeit oder objektiv fehlender Kreditwürdigkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche des Käufers aus einem solchen Rücktritt sind ausgeschlossen.

  7. Soll die Leistung mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgen und verändern sich unsere Verkaufspreise zwischenzeitlich, sind wir berechtigt, den Preis um den Prozentsatz der Listenpreisveränderung anzupassen. Ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht in diesem Fall nicht, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§4 LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

  1. Unverbindliche Liefertermine oder -fristen beginnen erst nach Klärung aller technischen Fragen. Der Käufer hat seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

  2. Bei einem Fixgeschäft gemäß §286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder §376 HGB haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei berechtigtem Wegfall des Leistungsinteresses aufgrund von Lieferverzug. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht vorsätzlich verursacht wurde.

  3. Beruht ein Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haften wir nach gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  4. Eine weitergehende Haftung für Lieferverzug ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

  5. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

  6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens sowie Mehraufwendungen verlangen.

§5 GEFAHRÜBERGANG – VERSAND/VERPACKUNG

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wünsche des Käufers hinsichtlich Versandart und Versandweg berücksichtigen wir nach Möglichkeit; entstehende Mehrkosten trägt der Käufer. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands besteht eine pauschale Transportversicherung von 1 % des Netto-Warenwertes. Die Gefahr geht bei Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf bei Übergabe an den Spediteur oder die sonst beauftragte Person über.

  2. Transport- und sonstige Verpackungen werden nicht zurückgenommen; der Käufer entsorgt diese auf eigene Kosten.

  3. Bei vom Käufer gewünschter oder verursachter Versandverzögerung lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich.

§6 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 HGB – einschließlich Rügen bei Transportschäden – ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  2. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, leisten wir Nacherfüllung unter Ausschluss der Rechte auf Rücktritt oder Minderung, solange uns die gesetzliche Verweigerung der Nacherfüllung erlaubt ist. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Käufer mindern oder zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung.

  3. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln; dann gelten die gesetzlichen Regelungen.

  4. Rückgriffsansprüche des Käufers im Verbrauchsgüterkauf werden nach gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sofern der Käufer seinen Pflichten gemäß §377 HGB nachgekommen ist.

  5. Die Verpflichtungen gemäß Ziffer 4 entfallen, wenn der Mangel auf nicht von uns stammenden Vereinbarungen beruht oder der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Garantien über das gesetzliche Maß hinaus abgegeben hat.

  6. Für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Produkthaftung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  7. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, typische Schäden.

  8. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  9. Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung, außer in Fällen der Ziffer 6.

  10. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen nur in angemessenem Umfang zurückgehalten werden.

§7 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach Fristsetzung zur Rücknahme berechtigt; dies gilt als Rücktritt vom Vertrag.

  2. Der Käufer behandelt die Vorbehaltsware pfleglich und versichert sie auf eigene Kosten zum Neuwert.

  3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange kein Zahlungsverzug besteht. Forderungen aus Weiterverkäufen treten bereits jetzt in voller Höhe an uns über. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich zum Einzug der Forderungen.

  4. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist unverzüglich zu informieren; entstehende Kosten trägt der Käufer, sofern sie nicht vom Dritten erstattet werden.

  5. Wir geben Sicherheiten frei, wenn deren realisierbarer Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der Sicherheiten obliegt uns.

§8 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SONSTIGES

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bielefeld; wir können den Käufer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz verklagen.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; internationale Kaufrechtsübereinkommen finden keine Anwendung.

  3. Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu verwenden.

  4. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.